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   VG Karlsruhe, 28.07.2016 - 7 K 2211/16   

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VG Karlsruhe, 28.07.2016 - 7 K 2211/16 (https://dejure.org/2016,26715)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 28.07.2016 - 7 K 2211/16 (https://dejure.org/2016,26715)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 28. Juli 2016 - 7 K 2211/16 (https://dejure.org/2016,26715)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 33 Abs 2 GG, § 9 BeamtStG, § 31 Abs 7 VwVfG
    Einstweiliger Rechtsschutz im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 33 Abs. 2; BeamtStG § 9; VwVfG § 31 Abs. 7
    Amtsbezeichnung; Ernennung; ADA; Entlassung; Versetzung in den Ruhestand - Ausschlussfrist; behördliche Verfahrensfrist; Bewerbungsverfahrensanspruch; dienstliche Beurteilung; Versetzungsbewerber; Einstellungsbewerber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (31)

  • VG Berlin, 30.07.2014 - 7 L 242.14

    Freihaltung einer Stelle der Besoldungsgruppe R 1 bis zur Neuentscheidung über

    Auszug aus VG Karlsruhe, 28.07.2016 - 7 K 2211/16
    Die Ergebnisse von Auswahlverfahren (Auswahlinterviews, strukturierte Auswahlgespräche oder gruppenbezogene Auswahlverfahren) können grundsätzlich nur ergänzend zu den dienstlichen Beurteilungen herangezogen werden, weil sie im Vergleich mit diesen eine nur beschränkte Aussagekraft haben und die Beurteilungsgrundlagen nur erweitern, also das anderweitig gewonnene Bild über einen Bewerber nur abrunden können (VG Berlin, Beschluss vom 30.07.2014 - 7 L 242/14 -, juris).

    14 Die verfassungsrechtliche Pflicht zur Berücksichtigung vorhandener dienstlicher Beurteilungen ist auch nicht völlig aufgehoben, wenn das Auswahlverfahren - wie hier - von einer "asymmetrischen" Bewerbersituation geprägt ist, in der Einstellungsbewerber (wie die Beigeladene) mit Versetzungsbewerbern (wie der Antragstellerin) konkurrieren und nicht alle Bewerber über dienstliche Beurteilungen verfügen (VG Berlin, Beschluss vom 30.07.2014 - 7 L 242/14 -, juris).

    Ein völliges Ausblenden der dienstlichen Beurteilungen und Arbeitszeugnisse ist aus den vorgenannten Gründen jedoch auch dann nicht gerechtfertigt (VG Berlin, Beschluss vom 30.06.2014 - 7 L 242/14 -, juris).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.06.2012 - 6 S 49.11

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; Beschwerde; Auswärtiges Amt;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 28.07.2016 - 7 K 2211/16
    Ein abgelehnter Bewerber, dessen subjektives Recht aus Art. 33 Abs. 2 GG durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt worden ist, kann eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung beanspruchen, wenn sich ein derartiger Verstoß auf die Erfolgsaussichten der eigenen Bewerbung auswirken kann, seine Auswahl im Rahmen eines wiederholten Auswahlverfahrens also zumindest möglich erscheint (vgl. BVerwG, Urteil vom 04.11.2010 - 2 C 16.09 -, BVerwGE 138, 102 m.w.N.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15.06.2012 - OVG 6 S 49.11 -, juris).

    Sollte die Entscheidung über den Widerspruch der Antragstellerin gegen ihre Nichtauswahl erneut zu ihren Lasten ausgehen, ist der Antragstellerin zumutbar, innerhalb einer Frist von zwei Wochen ggf. erneut gerichtlichen Rechtsschutz zu beantragen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15.06.2012 - OVG 6 S 49/11 -, juris, RdNr. 45; VG Berlin, Beschlüsse vom 30.06.2016 - 7 L 112/16 -, juris, vom 08.02.2016 - 28 L 229/15 -, juris, vom 29.12.2015 - 7 L 761/15 -, juris und vom 26.11.2015 - 5 L 206/15 -, juris).

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 28.07.2016 - 7 K 2211/16
    Dieser Prüfungsmaßstab ist wie im Hauptsacheverfahren auch im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur vorläufigen Untersagung der beabsichtigten Personalmaßnahme anzulegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 04.11.2010 - 2 C 16.09 -, BVerwGE 138, 102-122, juris RdNr. 32).

    Ein abgelehnter Bewerber, dessen subjektives Recht aus Art. 33 Abs. 2 GG durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt worden ist, kann eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung beanspruchen, wenn sich ein derartiger Verstoß auf die Erfolgsaussichten der eigenen Bewerbung auswirken kann, seine Auswahl im Rahmen eines wiederholten Auswahlverfahrens also zumindest möglich erscheint (vgl. BVerwG, Urteil vom 04.11.2010 - 2 C 16.09 -, BVerwGE 138, 102 m.w.N.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15.06.2012 - OVG 6 S 49.11 -, juris).

  • BVerwG, 22.10.1993 - 6 C 10.92

    Schulbeförderungskosten - Art. 20 Abs. 3 GG, zur Vereinbarkeit von

    Auszug aus VG Karlsruhe, 28.07.2016 - 7 K 2211/16
    Diese bedürfen stets einer gesetzlichen Rechtsgrundlage, d.h. sie müssen, damit sie Außenwirkung erlangen, mit Rechtssatz bestimmt und bekanntgemacht werden (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.07.1998 - 22 B 1452/98 -, juris, unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 22.10.1993 - BVerwG 6 C 10.92 -, juris).

    Obgleich es sich dabei um eine Ermessensentscheidung handelt, hat die Behörde bei der Anwendung des § 31 Abs. 7 VwVfG in der Regel zugunsten des Betroffenen zu entscheiden, wenn keine wesentlichen Gesichtspunkte dagegen sprechen (BVerwG, Urteil vom 22.10.1993 - 6 C 10.92 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.07.1998 - 22 B 1452/98 -, juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.1998 - 22 B 1452/98

    Prüfung; Meldefrist; Behördliche Frist; Ausschlußfrist; Vordiplom; Angemessene

    Auszug aus VG Karlsruhe, 28.07.2016 - 7 K 2211/16
    Diese bedürfen stets einer gesetzlichen Rechtsgrundlage, d.h. sie müssen, damit sie Außenwirkung erlangen, mit Rechtssatz bestimmt und bekanntgemacht werden (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.07.1998 - 22 B 1452/98 -, juris, unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 22.10.1993 - BVerwG 6 C 10.92 -, juris).

    Obgleich es sich dabei um eine Ermessensentscheidung handelt, hat die Behörde bei der Anwendung des § 31 Abs. 7 VwVfG in der Regel zugunsten des Betroffenen zu entscheiden, wenn keine wesentlichen Gesichtspunkte dagegen sprechen (BVerwG, Urteil vom 22.10.1993 - 6 C 10.92 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.07.1998 - 22 B 1452/98 -, juris).

  • VGH Bayern, 16.04.2013 - 6 C 13.284

    Der Streitwert in einem beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitverfahren, das auf

    Auszug aus VG Karlsruhe, 28.07.2016 - 7 K 2211/16
    Die Kammer folgt der Auffassung, dass in Verfahren der vorliegenden Art, in denen der Antragsteller die einstweilige Sicherung seines Bewerbungsverfahrensanspruchs erstrebt, auf den Auffangstreitwert des § 52 Abs. 2 GKG zurückzugreifen und er wegen der besonderen Bedeutung des vorläufigen Rechtsschutzes in diesen Verfahren ungekürzt zu lassen ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.04.2013 - 4 S 439/13 -, juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 16.04.2013 - 6 C 13.284 -, juris RdNr. 3, OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10.10.2013 - OVG 4 L 28/13 -, juris; OVG Bautzen, Beschluss vom 06.05.2013 - 2 B 322/13 -, juris RdNr. 35 m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2005 - 4 S 1997/05

    Anordnungsgrund bei Antrag eines erfolglos gebliebenen Mitbewerbers auf

    Auszug aus VG Karlsruhe, 28.07.2016 - 7 K 2211/16
    Der Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes ist notwendig, um die zu besetzende Stelle bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache "freizuhalten", da die geplante Besetzung der ausgeschriebenen Stelle mit der ausgewählten Beigeladenen das Stellenbesetzungsverfahren abschließen würde und dieses auch wegen des Grundsatzes der Ämterstabilität nicht mehr rückgängig zu machen wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.11.1996 - 2 A 3.96 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.12.2005 - 4 S 1997/05 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.04.2013 - 4 S 439/13

    Vielzahl von Konkurrenten um Beförderungsstelle; Streitwertbemessung im

    Auszug aus VG Karlsruhe, 28.07.2016 - 7 K 2211/16
    Die Kammer folgt der Auffassung, dass in Verfahren der vorliegenden Art, in denen der Antragsteller die einstweilige Sicherung seines Bewerbungsverfahrensanspruchs erstrebt, auf den Auffangstreitwert des § 52 Abs. 2 GKG zurückzugreifen und er wegen der besonderen Bedeutung des vorläufigen Rechtsschutzes in diesen Verfahren ungekürzt zu lassen ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.04.2013 - 4 S 439/13 -, juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 16.04.2013 - 6 C 13.284 -, juris RdNr. 3, OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10.10.2013 - OVG 4 L 28/13 -, juris; OVG Bautzen, Beschluss vom 06.05.2013 - 2 B 322/13 -, juris RdNr. 35 m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.2016 - 4 S 114/16

    Notariatsreform in Baden-Württemberg: Eilrechtsschutz eines beamteten Notars

    Auszug aus VG Karlsruhe, 28.07.2016 - 7 K 2211/16
    Dies genügt, um dem berechtigten Interesse der Antragstellerin an effektiver Rechtsschutzgewährung Rechnung zu tragen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.05.2016 - 4 S 114/16 -, juris).
  • OVG Sachsen, 06.05.2013 - 2 B 322/13

    Einstweiliger Rechtschutz gegen die Besetzung einer ausgeschriebenen Stelle eines

    Auszug aus VG Karlsruhe, 28.07.2016 - 7 K 2211/16
    Die Kammer folgt der Auffassung, dass in Verfahren der vorliegenden Art, in denen der Antragsteller die einstweilige Sicherung seines Bewerbungsverfahrensanspruchs erstrebt, auf den Auffangstreitwert des § 52 Abs. 2 GKG zurückzugreifen und er wegen der besonderen Bedeutung des vorläufigen Rechtsschutzes in diesen Verfahren ungekürzt zu lassen ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.04.2013 - 4 S 439/13 -, juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 16.04.2013 - 6 C 13.284 -, juris RdNr. 3, OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10.10.2013 - OVG 4 L 28/13 -, juris; OVG Bautzen, Beschluss vom 06.05.2013 - 2 B 322/13 -, juris RdNr. 35 m. w. N.).
  • BVerwG, 21.11.1996 - 2 A 3.96

    Beamtenrecht - Beförderung, Ausschluss der Konkurrentenklage nach bereits

  • VG Berlin, 26.11.2015 - 5 L 206.15

    Auswahlentscheidungskriterium der gesundheitlichen Eignung

  • VG Berlin, 30.06.2016 - 7 L 112.16

    (Kein) Anspruch auf Untersagung der Übertragung des höherwertigen Dienstpostens

  • VG Berlin, 29.12.2015 - 7 L 761.15

    Sicherung des Bewerbungsverfahrensanspruchs für die A16-Auswertung zum

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

  • BVerfG, 19.09.1989 - 2 BvR 1576/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

  • BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 37.04

    Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität;

  • BVerfG, 02.10.2007 - 2 BvR 2457/04

    Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs gem Art 33 Abs 2 GG iVm Art 19 Abs 4

  • BVerwG, 20.01.2004 - 2 VR 3.03

    Untersagung der Einweisung in eine Planstelle; Antrag auf Erlass einer

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.05.2007 - 4 S 13.07

    Beförderungsauswahlentscheidung durch Vergleich der Anforderungskriterien mit den

  • LG Bremen, 31.01.2013 - 6 S 23/12

    Anspruch eines Vermieters auf Ersatz der Kosten für die Erstattung eines

  • BVerwG, 07.08.1980 - 3 B 11.80

    Ausschluss der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Lastenausgleichsverfahren

  • BVerwG, 16.06.1983 - 3 C 16.82

    Feststellung eines Schadens an Gegenständen der Berufsausübung - Versäumung der

  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.07.2000 - 2 B 11038/00

    Anspruch eines Versetzungsbewerbers auf bevorzugte Einstellung bei Konkurrenz des

  • VGH Baden-Württemberg, 23.07.2003 - 4 S 1051/03

    Vorzug von Berufsanfängern gegenüber diensterfahrenem Beamten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.1983 - 13 A 2257/82
  • VG Berlin, 12.07.2011 - 5 L 176.11

    Stellenbesetzung für Amt des Polizeipräsidenten in Berlin gestoppt

  • VG Karlsruhe, 10.11.2016 - 9 K 4614/16

    Bewerbung; Beamter; Bewerbungsverfahrensanspruch; Vertraulichkeit; Hinzuziehung

    Dienstliche Beurteilungen beziehen sich demgegenüber regelmäßig auf einen längeren, meist sogar mehrjährigen Zeitraum, in dem der Beamte den konkreten vielfältigen Anforderungen seines Amtes gerecht zu werden hatte, und bieten nach ihrer Zweckbestimmung eine weitaus gesichertere Grundlage für die Feststellung der Eignung im Rahmen einer am Leistungsgrundsatz orientierten Personalentscheidung (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30.05.2007 - OVG 4 S 13/07 -, juris m.w.N.; zum Ganzen VG Karlsruhe, Beschluss vom 28.07.2016 - 7 K 2211/16 -, juris).

    Auch die Tatsache, dass es sich um die dienstliche Beurteilung durch einen anderen Dienstherrn handelt, rechtfertigt ein völliges Ausblenden nicht (vgl. zum Ganzen VG Berlin, Beschluss vom 30.07.2014 - 7 L 242/14 -, juris und VG Karlsruhe, Beschluss vom 28.07.2016 - 7 K 2211/16 -, juris, jeweils m.w.N.).

  • VG München, 09.11.2017 - M 5 E 17.3441

    Erfolgreiche Konkurrentenklage - Auswahlentscheidung nur anhand aktueller

    Dienstliche Beurteilungen beziehen sich demgegenüber regelmäßig auf einen längeren Zeitraum, in dem der Beamte den konkreten vielfältigen Anforderungen seines Amtes gerecht zu wer den hatte, und bieten nach ihrer Zweckbestimmung eine weitaus gesichertere Grundlage für die Feststellung der Eignung im Rahmen einer am Leistungsgrundsatz orientierten Personalentscheidung (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 30.5.2007 - OVG 4 S 13/07 - juris Rn. 6 m.w.N.; VG Karlsruhe, B.v. 28.7.2016 - 7 K 2211/16 - juris Rn. 13).
  • VG Freiburg, 22.10.2020 - 13 K 1097/19

    Zuständigkeit des Kreistags und/oder des Landrats bei der Einstellung von

    Dienstliche Beurteilungen beziehen sich demgegenüber regelmäßig auf einen längeren, meist sogar mehrjährigen Zeitraum, in dem der Beamte den konkreten vielfältigen Anforderungen seines Amtes gerecht zu werden hatte, und bieten nach ihrer Zweckbestimmung eine weitaus gesichertere Grundlage für die Feststellung der Eignung im Rahmen einer am Leistungsgrundsatz orientierten Personalentscheidung (vgl. VG Karlsruhe, Beschlüsse vom 10.11.2016 - 9 K 4614/16 -, juris Rn. 10 und vom 28.07.2016 - 7 K 2211/16 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30.05.2007 - OVG 4 S 13/07 -, juris, jeweils m.w.N.; vgl. auch Plog/Wiedow, a.a.O., § 22 Rn. 25).
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